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ALLGEMEINES

Liebe TeilnehmerInnen (TN), liebe Eltern,

Anliegen unserer Freizeiten ist es, Begegnungsräume zu schaffen, TN in ihrer Persönlichkeit und in ihren Begabungen zu fördern, und christliche Gemeinschaft erlebbar zu machen. Christliche Inhalte (z.B. Andachten, Bibelarbeiten, Gottesdienste) sind Bestandteile unserer Freizeiten.

1. Anmeldung/Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich. Der Reisevertrag (RV) kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Veranstalters (VA) an den TN (seinen gesetzlichen Vertreter) zustande.

2. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus den Infos des Flyers, ergänzenden Infobriefen und dem Vortreffen. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind.

3. Zahlungsbedingungen

Nach Abschluss des RV ist eine Anzahlung zu tätigen. Wird die Anzahlung nicht geleistet, so ist damit kein Rücktritt vom RV gegeben. Die Restzahlung ist bis spätestens einen Monat vor Reisebeginn zu bezahlen. Ohne vollständige Bezahlung des Freizeitpreises besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an der Freizeit; eine unvollständige Bezahlung hebt die Vertragspflichten des TN jedoch nicht auf.

4. Rücktritt/Nichtantritt des TN

Der TN kann bis Freizeitbeginn jederzeit durch eine schriftliche Erklärung vom RV zurücktreten. Tritt der TN vom RV zurück, steht dem VA eine pauschale Entschädigung zu: bis zwei Monate vor Reisebeginn in Höhe der Anzahlung; danach in Höhe der entstandenen Kosten und Leistungen für getroffene Reisevorbereitungen.

Das Recht des TN, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt davon unberührt. Der VA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt.

Tritt der TN ohne vom RV zurückzutreten die Freizeit nicht an, bleibt der TN zur Zahlung des vollen Reisepreises verpflichtet.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom VA zu vertretenden, Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung.

6. Rücktritt & Kündigung durch VA

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der VA berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der TN den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Der VA kann den RV ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Freizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Unruhen, Streik) gefährdet oder beeinträchtigt ist.

Der VA kann den RV ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn das Verhalten des TN die Freizeit nachhaltig stört oder deren Durchführung gefährdet. Die Freizeitleitung ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom VA bevollmächtigt. Die Rückreisekosten, bei Minderjährigen inkl. einer Begleitperson, trägt die ausgeschlossene Person. Der VA behält dabei den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

7. Haftung und Haftungsbegrenzung

Die vertragliche Haftung des VA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Der VA haftet nicht für Leistungsstörungen, Körper- und Sachschäden im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

8. Datenschutz

Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Daten der TN werden mittels EDV erfasst und nur vom VA im Rahmen der Maßnahmenorganisation genutzt.

Im Rahmen der Angebote werden Foto- und Filmaufnahmen gemacht, die vom VA für die eigene Öffentlichkeitsarbeit (z.B. eigene Website, Flyer, Pressetexte) verwendet werden können. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, bitten wir um entsprechende Benachrichtigung!

9. Erklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige

Anmeldungen von Minderjährigen erfordern die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Sie erklären mit ihrer Unterschrift, dass für die Dauer der Freizeit die Erziehungsberechtigung an die Freizeitleitung übertragen wird, dass sie für die von ihrem Kind verursachten Schäden aufkommen und einverstanden sind, dass ihr Kind freie Zeit zum persönlichen Gestalten hat.

10. Sonstiges

Alle Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt, aber ohne Gewähr. Berichtigung von Irrtümern und Druckfehlern sind vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des RV hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.